Nach lang anhaltenden Kompetenzgerangel haben die Minister der Bundesländer endlich zugestimmt, die Zuständigkeit der Planung länderübergreifender Stromleitungen der Bundesnetzagentur zu überlassen. Die Kanzlerin versicherte, dass die Planung stets in Abstimmung mit den Ländern vorgenommen werde und lobte die Einigung als wichtigen Schritt, um die geplante Energiewende bis 2020 umsetzen zu können. Dafür ist ein umfassender Um- und Ausbau des bestehenden Stromnetzes notwendig. Die Einzelheiten wurden im Netzentwicklungsplan festgelegt, der jetzt noch genehmigt werden muss. Darin enthalten ist auch ein neues Raumordnungs- und Planfestellungsverfahren, die nach Verabschiedung durch das Kabinett zukünftig vom Bund durchgeführt werden sollen. Allerdings lehnten die Länderminister den zusätzlichen Verlust der Zuständigkeit von Offshore-Netzanbindungen ab. Sie verlangen von der Regierung, im Gegenzug für ihre Abgabe der Verantwortung für länderübergreifende Stromtrassen, die kürzlich geänderte Zuständigkeit für die Netzplanung auf See rückgängig zu machen.
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